Das Land Niederösterreich gewährt pflegenden Angehörigen unter besonderen Umständen einen Urlaubszuschuss.

Gefördert werden Personen, die Angehörige mit einer Pflegestufe von mindestens Stufe 3 als Hauptpflegeperson betreuen.

Wer erhält den Zuschuss und wie funktioniert das?

  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6
    Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
  • Die antragstellende Person muss eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder
    Österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sein, wie:
    • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige,
    • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
    • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne der zu pflegenden Person) verbracht werden.

Das ausgefüllte Antragsformular ist beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und
Generationenförderung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, unter Anschluss der
erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen. Eine Online-Übermittlung ist ebenso möglich (siehe Antragsformular). Der Antrag ist bis spätestens 6 Monate nach dem Urlaub einzubringen.

Beizulegen sind:

  • Ordnungsgemäß saldierte Rechnung (Kopie) des Beherbergungsbetriebes muss Folgendes enthalten:
    • auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt sein
    • Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebes
    • Bezeichnung der Leistung
    • Urlaubszeitraum
    • Höhe der Nächtigungskosten
    • Nächtigungstaxe
    • Stempel und Unterschrift des Beherbergungsbetriebes bzw. Signatur mittels QR-Code
    • Ausstellungsdatum
    • Fortlaufende Nummer
  • Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe der zu pflegenden Person (Kopie)
  • Bestätigung der pflegebedürftige Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. der Erwachsenenvertreters, dass die antragstellende Person die Hauptpflege übernommen hat

Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt max. € 175,00; bzw. wenn der Urlaub in Niederösterreich verbracht wird max. € 225,00. Sofern die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten der Betreuungsperson unter diesem Betrag liegen, wird ein Zuschuss in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten gewährt.

Download: Richtlinie „Urlaubsaktion für pflegende Angehörige“ (pdf, 0.2 MB)

Quelle: Land Niederösterreich