Am 9. Oktober findet die Bundespräsidentenwahl 2022 statt.
Gerade für Menschen mit einer Behinderung kann der Gang zur Wahlurne manchmal schwierig sein.
Hierzu ein paar Tipps:
- Wahl in Ihrem Wohnsitz-Wahllokal:
2-3 Wochen vor der Wahl bekommt man üblicherweise von der Gemeinde eine Wahlinformation zugesendet mit der Information über Ihr zuständiges Wohnsitz-Wahllokal. Ansonsten kann man sich auch bei der Gemeinde direkt über das zuständige Wahllokal informierten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Wohnsitz-Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Informationen hierzu finden Sie auf der Wahlinformation, im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
In jeder Gemeinde sollt mindestens ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung stehen.
Zur Wahl müssen Sie einen Personalausweis mitnehmen. Sie dürfen auch eine Begleitperson, Persönliche Assistenz oder einen Blindenhund zur Wahl mitnehmen. - Wahl in einem beliebigen Wahllokal
Möchten Sie aufgrund mangelnder Barrierefreiheit Ihres Wohnsitz-Wahllokales in ein anderes, barrierefrei erreichbares Wahllokal ausweichen, so ist das mit einer Wahlkarte möglich. Zusätzlich zur Wahlkarte müssen Sie einen Personalausweis mitführen. - Eine Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde unter Angabe des Verhinderungsgrundes beantragen:
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Oktober 2022),
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr).
Auch eine Online-Beantragung (Hanysignatur nötig!) ist hier möglich. - Briefwahl
Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Briefwahlkarten müssen spätestens am Wahltag bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Es empfiehlt sich daher das Briefwahlkuvert bereits ein paar Tage vor der Wahl in den Postkasten zu werfen. - Wahl vor einer mobilen Wahlkommission
Für Menschen mit mangelnder Mobilität oder Bettlägerige gibt es die Möglichkeit, die Stimme vor einer mobilen Wahlkommission abzugeben. Die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag beim zuständigen Wahlreferat beantragt werden. - Begleitperson
Ist jemand aufgrund einer Behinderung selbst nicht in der Lage, den Stimmzettel auszufüllen, darf die Hilfe einer vom Wähler selbst ausgesuchten Begleitperson in Anspruch genommen werden. Der behinderte Wähler muss der Wahlleitung eindeutig mitteilen, dass sie mit Begleitperson wählen will.