Aufgrund vermehrter Anfragen zur Wirkung, Erfahrungsberichten und Möglichkeiten der Kostenübernahme bezüglich des „Exopulse Mollii Suit“ sah sich die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft und das Kompetenznetz Multiple Sklerose im November 2023 veranlasst eine Stellungnahme abzugeben.

Der „EXOPULSE Mollii Suit“ ist ein Gerät, das mit transkutaner Elektrostimulation arbeitet. Mittels in einer Jacke und Hose eingebauter Elektroden, die direkt auf der Haut aufliegen, kann eine „Niedrigenergie-Ganzkörper- Elektrostimulation“ durchgeführt werden. Indikationen dafür sind lt. Benutzerhandbuch Entspannung spastischer Muskeln, Erhaltung oder Erweiterung des Bewegungsumfangs, Aktivierung und Rehabilitation von Muskeln, Verzögerung oder Verhinderung einer Atrophie durch Muskelinaktivität, Erhöhung der lokalen Durchblutung, symptomatische Linderung und Management hartnäckiger chronischer Schmerzen, Zusatzbehandlung bei postoperativen Schmerzen (Quelle: Benutzerhandbuch)

Die Kosten des Hilfsmittels sind leider beträchtlich (mehrere Tausend Euro), eine Übernahme durch die Krankenkassen besteht nicht. Auch für die Testung des Gerätes können gegebenenfalls nicht unerhebliche Kosten anfallen.

Durch die starke mediale Präsentation des Hilfsmittels ist es auch bei österreichischen MS-Betroffenen großes Thema und führt zu vermehrten Anfragen.

In der Stellungnahme das DMSG/KKMS wird klar festgehalten, dass es für die Anwendung des Hilfsmittels im Bereich des Multiplen Sklerose derzeit keine publizierten Daten gibt. Die publizierten Daten, die vor allem Patienten mit ICP, Hirninfarkt, spinalem Trauma, Fibromyalgie und keine MS-Patienten einschlossen, sind aufgrund sehr niedriger Fallzahlen und unterschiedlichem Studiendesign schwer zu interpretieren. Ein klarer therapeutischer Erfolg ist nicht eindeutig erwiesen.

Die Stellungnahme der DMSG/KKMS folgert daraus, dass „derzeit der Einsatz des Exopulse-Mollii Suit nicht generell
empfohlen werden kann. Weitere und vor allem kontrollierte, doppelblinde Studien bei MS-Patienten sind notwendig, um die Wirksamkeit des Hilfsmittels beurteilen zu können.“

Die für alle Interessierten empfehlenswerte Stellungnahme finden Sie zum Nachlesen hier.