Ab Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte als e-Rezept ausgestellt werden.  
Dies betrifft alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmitte. Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen – unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden oder nicht.

 Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person an ELGA teilnimmt.

Lediglich bei sogenannten Suchtgiftrezepten (hierunter fallen auch gewissen starke Schmerzmedikamente oder Cannabispräparate) muss derzeit noch ein Papierrezept vorgelegt werden.

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/e-rezept.html