Aufgrund der derzeitigen Einreisebestimmungen nach Österreich müssen 24-h-Pflegekräfte einen aktuellen Corona-Test bei Einreise vorweisen. Auch bei Ausreise ins Heimatland ist dies oft nötig. Dies ist oft auch mit Kosten verbunden.
Für privat bezahlte COVID-19-Testungen kann beim Land Niederösterreich um Kostenersatz angesucht werden.
Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes ist, dass
- ein Antrag (von der betreuten Person oder deren Angehörigen) gestellt wurde
- die Testkosten und die Bezahlung entsprechend nachgewiesen wurden
- die 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich stattfindet
- ab 1. Februar 2021 (Testdatum) werden auch die Testkosten im Zuge der Ausreise nach der Betreuungstätigkeit gewährt. Der Kostenersatz beträgt sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise bei inländischen Tests bis zu € 85 und bei ausländischen Tests bis zu € 60 pro Monat und Betreuungskraft
- die Betreuungskraft für den Monat noch keine Testkosten geltend gemacht hat und
- die COVID-19 Testung im Zeitraum März 2020 bis vorerst 30. Juni 2021 durchgeführt wurde. Bei inländischen Testungen ist kein Kostenersatz möglich, wenn dieser bereits auf Grundlage eines Screeningprogramms gemäß § 5a Epidemiegesetz geleistet wurde.
Der Antrag wird mittels diesem Formular gestellt. Beizulegen sind der Nachweis über die Testkosten (Rechnung), die Bezahlung (Zahlungsvermerk auf Rechnung, Überweisungsbestätigung) und einen Nachweis über den Beginn und das Ende des Turnus der 24-h-Kraft beizulegen. Sollte nicht mit vorhandenen Unterlagen (zB Rechnung usw.) nachgewiesen werden können, dass die Testkosten tatsächlich von der betreuten Person bzw. deren Angehörigen getragen wurden, kann das Formular „Bestätigung der Betreuungskraft über die Erstattung der Testkosten“ verwendet werden. Weiters muss geeignet nachgewiesen werden, dass eine 24-Stunden-Betreuung vorliegt (Betreuungsvertrag, aktuelle Honorarnote) und die 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich stattfindet (Betreuungsort im Betreuungsvertrag).
Der Kostenersatz ist möglich, wenn die Testkosten von der betreuten Person, deren Angehörigen oder der Betreuungskraft getragen wurden!
Der Antrag ist an das Land Niederösterreich zu stellen: hier die Infos der Landesregierung.
Quelle: Land Niederösterreich